Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag ist der Betrag, welcher gültig ist, dass das Einkommen aus Kapitalvermögen nicht versteuert werden müssen. Der Sparerfreibetrag ist von mehreren Faktoren abhängig. Besondere Bedeutung hat dabei der Familienstand, ob man zum Beispiel Single ist, oder aber verheiratet. Der Sparerfreibetrag wurde in den vergangenen Jahren immer weiter gesenkt. Seit dem Jahr 2007 beträgt der Sparerfreibetrag für eine erwachsene, alleinstehende Person gerade einmal 750 Euro. Bei verheirateten liegt dieser Sparerfreibetrag im Endeffekt gleich auf mit insgesamt 1500 Euro.

Der Sparerfreibetrag darf allerdings nicht mit dem Freibetrag verwechselt werden, welcher für die Freistellung von Kapitalerträgen zur Verfügung gestellt wird. Der Freibetrag umfasst nämlich, neben dem angesprochenen Sparerfreibetrag auch die Werbungskosten, welche für alleinstehende im Jahr 51 Euro und für verheiratete 102 Euro im Jahr betragen. Kapitalbeträge können daher also zu einem Wert von folglich 801 Euro für alleinstehende und 1602 für verheiratete freigestellt werden.Der Sparerfreibetrag darf beliebig vom Sparer genutzt werden. Die Verteilung kann nach seinen Vorstellungen erfolgen. So besteht für den Sparer zum Beispiel die Möglichkeit, den Sparfreibetrag auf verschiedene Kreditinstitute und Banken zu verteilen.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Freibetrag bei den jeweiligen Banken nicht eine bestimmte Maximalsumme überschreiten darf. Eine Freistellung der Kapitalerträge sollte durch den Anleger in jedem Fall erfolgen. So zum Beispiel bei einer Festgeldanlage, da man mit den Festgeldzinsen einen beträchtlichen Gewinn erzielen kann. Werden die aus den Zinseinkünften und Dividendenerträgen erzielten Gewinne nicht freigestellt, so führen die Banken die Zinseinkünfte etc. direkt an das Finanzamt ab. Die eingezogenen Beträge, welche ohne einen Freistellungsauftrag eingezogen werden, können allerdings mit der Einkommenssteuererklärung am Jahresende koplett zurückgefordert werden.

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